
Wer aufmerksam durch Schwerins Straßen geht, findet Hausinschriften, die Zeugnis ablegen von der wachsenden Mutlosigkeit. „Nicht verzagen, weiter wagen!" heißt es noch 1920.
„Wir sind im Dalas, das ist wahr, verkauft mit Haut und Haar" am 11. Mai 1921. „Sechs Mark zwanzig kost' der Stein. Jetzt lass ich das Bauen sein." Unmut richtet sich gegen Behörden: „Gott schütz' dies Haus vor Blitz und Brand, vor Wohnungsamt und Bubenhand."
In dieser Zeit allgemeiner Verunsicherung hatte sich das Friedensnotgeld „allmählich zu einem Unfug und zu einer Landplage ausgewachsen, die zum Himmel schreit". So jedenfalls charakterisiert Gustav Prange als Mitglied des Deutschen Notgeldsammler-Bundes die Situation und führt aus: „Jeder, der will, gibt soviel Notgeld heraus, als er für gut befindet, ganz gleich ob eine Millionenstadt oder ein Dorf von 400 Einwohnern, ob ein Unternehmen der Großindustrie, eine Klosettpapierfabrik (Gutscheine in vier Wertstufen!) oder sonst ein findiger Kolonialwarenhändler oder Gastwirt. Dazu jagt eine Ausgabe die andere. Alle möglichen Jubiläen und sonstigen Ereignisse müssen dazu herhalten, und all dieses Notgeld ist, wie die Offertbriefe (!) vieler Ausgabestellen an die Sammler besagen, nur ,unter dem unabweisbaren Zwange der Not entstanden. Obenzu vergrößern die Druckanstalten den Unfug, indem sie willkürliche Unterschiede auf den Scheinen schaffen (große und kleine Ziffern, mit und ohne Stern, Serienangaben, verschiedenartiges Papier, andere Farbabtönungen usw.) ..."
Durchblättert man die Akten im Landeshauptarchiv Schwerin, so wird der Zorn des Sammlers verständlich. Verzweifelt kämpfen die Beamten des Mecklenburgischen Finanzministeriums gegen soviel unerlaubten Wildwuchs. Immer wieder kommt ihnen zu Ohren, dass ungenehmigte Serien in Umlauf sind oder die Auflagenhöhe überschritten wurde. Die Bürgermeister werden mit Strafverfolgung bedroht. Die aber reden sich raus: sie hielten sich für berechtigt, da der Druck solcher Scheine zur Selbstverwaltung gehöre und weniger Geldschein sei als vielmehr Gegenstand einer besonderen Sammlerleidenschaft. Nachträgliche Genehmigungen werden nicht erteilt. Vermahnungen nachdrücklich gegeben an Kleinstädte wie Goldberg, Grevesmühlen, Grabow, Crivitz. Der Sternberger Bürgermeister Max Kaupisch soll 100 000 Mark Strafe zahlen. Ständig wird das Reichsgesetzblatt zitiert und immer wieder ergeht die Bekanntmachung, dass ungenehmigter Notgelddruck verboten und strafbar sei.
Ob genehmigt oder nicht - es war „die emissionsfreudigste Notgeldperiode in der bisherigen Geldgeschichte" (Klaus Schreyer).
Zur Rechtfertigung der Schwarzdrucke muss allerdings auch gesagt werden, dass offenbar ein wirklicher Mangel an Kleingeld bestand und dass jahrelang viele Anträge abschlägig entschieden wurden. Besonders eindringlich weisen die Fokker-Flugzeugwerke bereits 1917 darauf hin, dass sie sich außer Stande sehen, die Löhne auszuzahlen. Das Finanzministerium sträubt sich lange.
Das mecklenburgische Reutergeld von 1921. Ein kulturgeschichtliches Kuriosum
Wer aufmerksam durch Schwerins Straßen geht, findet Hausinschriften, die Zeugnis ablegen von der wachsenden Mutlosigkeit. „Nicht verzagen, weiter wagen!" heißt es noch 1920.„Wir sind im Dalas, das ist wahr, verkauft mit Haut und Haar" am 11. Mai 1921. „Sechs Mark zwanzig kost' der Stein. Jetzt lass ich das Bauen sein." Unmut richtet sich gegen Behörden: „Gott schütz' dies Haus vor Blitz und Brand, vor Wohnungsamt und Bubenhand."In dieser Zeit allgemeiner Verunsicherung hatte sich das Friedensnotgeld „allmählich zu einem Unfug und zu einer Landplage ausgewachsen, die zum Himmel schreit". So jedenfalls charakterisiert Gustav Prange als Mitglied des Deutschen Notgeldsammler-Bundes die Situation und führt aus: „Jeder, der will, gibt soviel Notgeld heraus, als er für gut befindet, ganz gleich ob eine Millionenstadt oder ein Dorf von 400 Einwohnern, ob ein Unternehmen der Großindustrie, eine Klosettpapierfabrik (Gutscheine in vier Wertstufen!) oder sonst ein findiger Kolonialwarenhändler oder Gastwirt. Dazu …
Beschreibung
Wer aufmerksam durch Schwerins Straßen geht, findet Hausinschriften, die Zeugnis ablegen von der wachsenden Mutlosigkeit. „Nicht verzagen, weiter wagen!" heißt es noch 1920.
„Wir sind im Dalas, das ist wahr, verkauft mit Haut und Haar" am 11. Mai 1921. „Sechs Mark zwanzig kost' der Stein. Jetzt lass ich das Bauen sein." Unmut richtet sich gegen Behörden: „Gott schütz' dies Haus vor Blitz und Brand, vor Wohnungsamt und Bubenhand."
In dieser Zeit allgemeiner Verunsicherung hatte sich das Friedensnotgeld „allmählich zu einem Unfug und zu einer Landplage ausgewachsen, die zum Himmel schreit". So jedenfalls charakterisiert Gustav Prange als Mitglied des Deutschen Notgeldsammler-Bundes die Situation und führt aus: „Jeder, der will, gibt soviel Notgeld heraus, als er für gut befindet, ganz gleich ob eine Millionenstadt oder ein Dorf von 400 Einwohnern, ob ein Unternehmen der Großindustrie, eine Klosettpapierfabrik (Gutscheine in vier Wertstufen!) oder sonst ein findiger Kolonialwarenhändler oder Gastwirt. Dazu jagt eine Ausgabe die andere. Alle möglichen Jubiläen und sonstigen Ereignisse müssen dazu herhalten, und all dieses Notgeld ist, wie die Offertbriefe (!) vieler Ausgabestellen an die Sammler besagen, nur ,unter dem unabweisbaren Zwange der Not entstanden. Obenzu vergrößern die Druckanstalten den Unfug, indem sie willkürliche Unterschiede auf den Scheinen schaffen (große und kleine Ziffern, mit und ohne Stern, Serienangaben, verschiedenartiges Papier, andere Farbabtönungen usw.) ...
Durchblättert man die Akten im Landeshauptarchiv Schwerin, so wird der Zorn des Sammlers verständlich. Verzweifelt kämpfen die Beamten des Mecklenburgischen Finanzministeriums gegen soviel unerlaubten Wildwuchs. Immer wieder kommt ihnen zu Ohren, dass ungenehmigte Serien in Umlauf sind oder die Auflagenhöhe überschritten wurde. Die Bürgermeister werden mit Strafverfolgung bedroht. Die aber reden sich raus: sie hielten sich für berechtigt, da der Druck solcher Scheine zur Selbstverwaltung gehöre und weniger Geldschein sei als vielmehr Gegenstand einer besonderen Sammlerleidenschaft. Nachträgliche Genehmigungen werden nicht erteilt. Vermahnungen nachdrücklich gegeben an Kleinstädte wie Goldberg, Grevesmühlen, Grabow, Crivitz. Der Sternberger Bürgermeister Max Kaupisch soll 100 000 Mark Strafe zahlen. Ständig wird das Reichsgesetzblatt zitiert und immer wieder ergeht die Bekanntmachung, dass ungenehmigter Notgelddruck verboten und strafbar sei.
Ob genehmigt oder nicht - es war „die emissionsfreudigste Notgeldperiode in der bisherigen Geldgeschichte" (Klaus Schreyer).
Zur Rechtfertigung der Schwarzdrucke muss allerdings auch gesagt werden, dass offenbar ein wirklicher Mangel an Kleingeld bestand und dass jahrelang viele Anträge abschlägig entschieden wurden. Besonders eindringlich weisen die Fokker-Flugzeugwerke bereits 1917 darauf hin, dass sie sich außer Stande sehen, die Löhne auszuzahlen. Das Finanzministerium sträubt sich lange.
Abgebildet sind die Notgeldscheine von Bad Doberan, Crivitz, Goldberg, Gadebusch, Neukloster, Rehna, Schwaan, Sternberg, Tessin, Teterow, Warin, Wismar, Feldberg, Friedland, Fürstenberg, Mirow, Neubrandenburg, Neustrelitz, Schönberg, Stargard, Strelitz, Wesenberg, Woldegk, Boltenhagen, Dargun, Gnoien, Grabow, Güstrow, Krakow, Ludwigslust, Malchin, Malchow, Neuhaus (Ostseebad), Neukalen, Parchim, Penzlin, Plau, Ribnitz, Röbel, Schwerin, Stavenhagen, Waren, Warnemünde, Zarrentin, Alt-Gaarz (Ostseebad), Arendsee (Ostseebad), Brunshaupten (Ostseebad), Bützow, Graal, Ostseebad, Heiligendamm, Kröpelin, Laage, Müritz (Ostseebad), Neubukow, Nienhagen, Rostock, Wustrow, Boizenburg, Brüel, Dassow, Dömitz, Grevesmühlen, Hagenow, Klütz, Lübtheen, Lübz, Marlow, Sülze, Wittenburg.
Bibliografische Angaben
| Erstveröffentlichung | 04.11.5115 |
|---|---|
| E-Book-Ausgabe | 05.12.2015 |
| Seiten | 568 |
| ISBN (EPUB) | 978-3-95655-583-1 |
| ISBN (PDF) | 978-3-95655-584-8 |
| ASIN (Kindle) | B018ZM4BNG |
| Verlag | EDITION digital |
| Sprache | deutsch |
Schlagwörter
NumismatikNotgeld192220. JahrhundertMecklenburgBad DoberanCrivitzGoldbergGadebuschNeuklosterRehnaSchwaanSternbergTessinTeterowWarinWismarFeldbergFriedlandFürstenbergMirowNeubrandenburgNeustrelitz (Landeshauptstadt)SchönbergLeseprobe
Wer aufmerksam durch Schwerins Straßen geht, findet Hausinschriften, die Zeugnis ablegen von der wachsenden Mutlosigkeit. „Nicht verzagen, weiter wagen!" heißt es noch 1920.
„Wir sind im Dalas, das ist wahr, verkauft mit Haut und Haar" am 11. Mai 1921. „Sechs Mark zwanzig kost' der Stein. Jetzt lass ich das Bauen sein." Unmut richtet sich gegen Behörden: „Gott schütz' dies Haus vor Blitz und Brand, vor Wohnungsamt und Bubenhand."
In dieser Zeit allgemeiner Verunsicherung hatte sich das Friedensnotgeld „allmählich zu einem Unfug und zu einer Landplage ausgewachsen, die zum Himmel schreit". So jedenfalls charakterisiert Gustav Prange als Mitglied des Deutschen Notgeldsammler-Bundes die Situation und führt aus: „Jeder, der will, gibt soviel Notgeld heraus, als er für gut befindet, ganz gleich ob eine Millionenstadt oder ein Dorf von 400 Einwohnern, ob ein Unternehmen der Großindustrie, eine Klosettpapierfabrik (Gutscheine in vier Wertstufen!) oder sonst ein findiger Kolonialwarenhändler oder Gastwirt. Dazu jagt eine Ausgabe die andere. Alle möglichen Jubiläen und sonstigen Ereignisse müssen dazu herhalten, und all dieses Notgeld ist, wie die Offertbriefe (!) vieler Ausgabestellen an die Sammler besagen, nur ,unter dem unabweisbaren Zwange der Not entstanden. Obenzu vergrößern die Druckanstalten den Unfug, indem sie willkürliche Unterschiede auf den Scheinen schaffen (große und kleine Ziffern, mit und ohne Stern, Serienangaben, verschiedenartiges Papier, andere Farbabtönungen usw.) ..."
Durchblättert man die Akten im Landeshauptarchiv Schwerin, so wird der Zorn des Sammlers verständlich. Verzweifelt kämpfen die Beamten des Mecklenburgischen Finanzministeriums gegen soviel unerlaubten Wildwuchs. Immer wieder kommt ihnen zu Ohren, dass ungenehmigte Serien in Umlauf sind oder die Auflagenhöhe überschritten wurde. Die Bürgermeister werden mit Strafverfolgung bedroht. Die aber reden sich raus: sie hielten sich für berechtigt, da der Druck solcher Scheine zur Selbstverwaltung gehöre und weniger Geldschein sei als vielmehr Gegenstand einer besonderen Sammlerleidenschaft. Nachträgliche Genehmigungen werden nicht erteilt. Vermahnungen nachdrücklich gegeben an Kleinstädte wie Goldberg, Grevesmühlen, Grabow, Crivitz. Der Sternberger Bürgermeister Max Kaupisch soll 100 000 Mark Strafe zahlen. Ständig wird das Reichsgesetzblatt zitiert und immer wieder ergeht die Bekanntmachung, dass ungenehmigter Notgelddruck verboten und strafbar sei.
Ob genehmigt oder nicht - es war „die emissionsfreudigste Notgeldperiode in der bisherigen Geldgeschichte" (Klaus Schreyer).
Zur Rechtfertigung der Schwarzdrucke muss allerdings auch gesagt werden, dass offenbar ein wirklicher Mangel an Kleingeld bestand und dass jahrelang viele Anträge abschlägig entschieden wurden. Besonders eindringlich weisen die Fokker-Flugzeugwerke bereits 1917 darauf hin, dass sie sich außer Stande sehen, die Löhne auszuzahlen. Das Finanzministerium sträubt sich lange.
Inhaltsverzeichnis
Die geschichtliche und finanzökonomische Situation, die zur Herausgabe von Notgeld führte
Das Jahr 1921 im Spiegel der „Mecklenburgischen Zeitung"
Die Vorgeschichte des Reutergeldes, das eigentlich kein Geld war
Was Fritz Reuter damit zu tun hat
Das Verbreitungsgebiet der Reuterscheine und die Aufteilung unter fünf Künstler
DER ARCHITEKT ERICH BENTRUP
Bad Doberan
Crivitz
Goldberg
Gadebusch
Neukloster
Rehna
Schwaan
Sternberg
Tessin
Teterow
Warin
Wismar
DER LANDSCHAFTSMALER UND GRAFIKER HERMANN KOENEMANN
Feldberg
Friedland
Fürstenberg
Mirow
Neubrandenburg
Neustrelitz (Landeshauptstadt)
Schönberg
Stargard i. M.
Strelitz i. M.
Wesenberg
Woldegk
DER MALER, ILLUSTRATOR UND KARIKATURIST GEORG SCHÜTZ
Boltenhagen
Dargun
Gnoien
Grabow
Güstrow
Krakow
Ludwigslust
Malchin
Malchow
Neuhaus (Ostseebad)
Neukalen
Parchim
Penzlin
Plau
Ribnitz
Röbel
Schwerin (Landeshauptstadt)
Stavenhagen
Waren
Warnemünde
Zarrentin
DER MALER, GRAPHIKER UND SCHRIFTSTELLER EGON TSCHIRCH
Alt-Gaarz (Ostseebad)
Arendsee (Ostseebad)
Brunshaupten (Ostseebad)
Bützow
Graal, Ostseebad
Heiligendamm (Ostseebad)
Kröpelin
Laage
Müritz (Ostseebad)
Neubukow
Nienhagen (Ostseebad)
Rostock (Seestadt)
Wustrow (Ostseebad)
DER MALER UND KUNSTGEWERBLER RICHARD ZSCHEKED
Boizenburg
Brüel
Dassow
Dömitz
Grevesmühlen
Hagenow
Klütz
Lübtheen
Lübz
Marlow
Sülze
Wittenburg
Das Reutergeld als grafische Folge
Die Motive des Reutergelds als Werbung für den Fremdenverkehr
Auswahl und Genauigkeit in der Wiedergabe der Baudenkmäler
Das Reutergeld - Zeitdokument und Loblied auf Mecklenburg?
Literaturverzeichnis
Ingrid Möller
Weitere Bücher von Ingrid Möller
Wetterleuchten über Isenheim. Ein Grünewald-Roman
Meister Bertram. Ein Künstlerroman
Das Haus an der Voldersgracht. Ein Vermeer-Roman
Die Woge. Ein Hokusai-Roman
Der Maler und sein Biograf. Ein Thomas-Gainsborough-Roman
Der Traum vom Glück ohne Ende. Aus dem Leben des Malers Adrian Ludwig Richter. 2. AuflageÄhnliche Bücher
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