
Der Sockenabdruck LR–3
Seitens der Staatsanwaltschaft wurde dann der letzte Zeuge der Anklage, Robert Hallett, aufgerufen, und zwar im Hinblick auf die blutigen Sockenabdrücke, die die Polizei auf dem Boden im Erdgeschoss des Hauses in Loose Chippings vorgefunden hatte. Hallett stellte den Abdruck mit der polizeilichen Bezeichnung „LR–3“ bei seinen Aussagen in den Vordergrund.
Er trat nicht als Sachverständiger in den Zeugenstand, sondern lediglich als Zeuge, durfte also nur Tatsachen feststellen, nicht jedoch Beweismittel interpretieren. (1077) Das hatte Richter Sweeney so festgelegt, denn er war der Meinung, dass es zu Sockenabdrücken keine polizeilichen Datensammlungen (wie etwa bei Fingerabdrücken) gebe, deshalb sei eine exakte wissenschaftliche Einordnung von solchen Abdrücken nicht möglich. (1078)
Sweeney traf die Entscheidung keineswegs gegen den Willen der Staatsanwaltschaft, denn nach Updikes Auffassung konnte es überhaupt keinen Sachverständigen für Sockenabdrücke geben, weil es keine Datenbanken für diese Art von Spuren und auch keine Vielzahl von Fällen mit dieser Problematik gab. (1079)
Updike hatte alle Beweisstücke zu den Sockenabdrücken mit der Bitte um Untersuchung an das FBI-Labor in Quantico geschickt (1080) und die Aufgabe war Hallett – einem dort beschäftigten Mitarbeiter – zugewiesen worden. Er war kein Experte auf diesem Gebiet der Forensik. Und nun zeigte er auf Anordnung von Richter Sweeney als Zeuge – nicht als Sachverständiger – was er festgestellt hatte. Dazu war von ihm ein sogenanntes „Overlay“ gefertigt worden: Auf eine durchsichtige Folie war in Originalgröße der Fußabdruck aufgebracht worden, den Söring bei der Polizei abgegeben hatte, nachdem seine Fußunterseite mit Spurensicherungspulver (Tintenpulver) präpariert worden war.
Diese Folie wurde nun auf ein ebenfalls originalgroßes Foto von dem blutigen Sockenabdruck vom Tatort gelegt, der die Bezeichnung „LR–3“ trug. (1081) Die Übereinstimmungen waren frappierend. Zu diesem Ergebnis kam sogar Söring selbst: „Die Ähnlichkeit war bemerkenswert.“ (1082) Dieser Einschätzung kann man eigentlich nur beipflichten, wenn man sich das Overlay-Konstrukt anschaut (siehe Foto). Beides sieht auf den ersten Blick deckungsgleich aus.
Nebelkerzen. Die Haysom-Morde und die Suche nach der Wahrheit. Der Fall Jens Söring
Beim Militär dienen Nebelkerzen unter anderem dazu, die eigenen Truppen zu tarnen. In der Rhetorik werden sie als Ablenkungsmanöver verstanden. Tarnung und Ablenkung – darum geht es in diesem Buch, das sich ganz aktuell mit den besonders grausamen Morden an Derek und Nancy Haysom befasst, die 1985 in den USA für Aufsehen und Entsetzen sorgten. Doch wer war der wirkliche Mörder?Gleich eingangs beschreibt der Autor eine grundlegende Schwierigkeit, die Wahrheit zu finden:Wer sich ohne Vorkenntnisse mit den Haysom-Morden befasst, stößt schnell auf ein Problem, und zwar die außergewöhnliche Komplexität und Vielschichtigkeit des Falles. Es gibt viele neue Wendungen und „Scheinbeweise.“ Dadurch entsteht der Eindruck von Unübersichtlichkeit.Anfangs scheint alles noch recht einfach, als der deutsche Diplomatensohn Jens Söring gesteht, den Doppelmord ausgeführt zu haben, wozu ihn seine Freundin Elisabeth Haysom – die Tochter der Opfer –angestiftet haben sollte.Doch ab 1990, als er im Prozess sein Geständnis …
Beschreibung
Beim Militär dienen Nebelkerzen unter anderem dazu, die eigenen Truppen zu tarnen. In der Rhetorik werden sie als Ablenkungsmanöver verstanden. Tarnung und Ablenkung – darum geht es in diesem Buch, das sich ganz aktuell mit den besonders grausamen Morden an Derek und Nancy Haysom befasst, die 1985 in den USA für Aufsehen und Entsetzen sorgten. Doch wer war der wirkliche Mörder?
Gleich eingangs beschreibt der Autor eine grundlegende Schwierigkeit, die Wahrheit zu finden:
Wer sich ohne Vorkenntnisse mit den Haysom-Morden befasst, stößt schnell auf ein Problem, und zwar die außergewöhnliche Komplexität und Vielschichtigkeit des Falles. Es gibt viele neue Wendungen und „Scheinbeweise.“ Dadurch entsteht der Eindruck von Unübersichtlichkeit.
Anfangs scheint alles noch recht einfach, als der deutsche Diplomatensohn Jens Söring gesteht, den Doppelmord ausgeführt zu haben, wozu ihn seine Freundin Elisabeth Haysom – die Tochter der Opfer –angestiftet haben sollte.
Doch ab 1990, als er im Prozess sein Geständnis widerrief, verkomplizierte sich der anfängliche Sachverhalt enorm: Der Angeklagte setzte an die Stelle seines Geständnisses eine neue Version der Abläufe am Mordtag. Nun sollte plötzlich seine Ex-Freundin die Morde begangen haben, wahrscheinlich unterstützt von einem unbekannten Mann. Söring wollte die Tat nur aus Liebe auf sich genommen haben, und um Haysom vor dem elektrischen Stuhl zu bewahren.
War Jens Söring unschuldig? Das wollte auch der Autor herausfinden: Im Zuge meiner Recherchen zu dem Fall und den Ereignissen in der weiteren Folge habe ich versucht, so gut wie alle verfügbaren Informationen beizuziehen und auszuwerten. Es war, als arbeite man sich durch ein Dickicht vor. Schon bald kristallisierten sich jedoch Zusammenhänge und Erkenntnisse heraus, die verblüffend waren und den Fall insgesamt in einem neuen Licht erscheinen lassen. Manchmal drängte sich der Eindruck auf, dass immer wieder versucht worden war, die Wahrheit zu verdunkeln und zu vernebeln.
Ein unerwarteter Glücksfall ergab sich für den Autor, als er sich am 29. November 2021 in Hamburg zu einem ausführlichen Gespräch mit Jens Söring treffen und über seine Sicht auf den Doppelmord-Fall sprechen konnte: Wir haben uns fast sieben Stunden lang unterhalten. Es war ein äußerst spannendes und instruktives Gespräch, das wir führten.
Aber ist Söring auch glaubwürdig?
Am Ende seiner sehr detaillierten und spannend zu lesenden Erwägungen kommt Siegfried Stang zu einem eindeutigen Urteil.
Bibliografische Angaben
| Erstveröffentlichung | 15.12.2022 |
|---|---|
| E-Book-Ausgabe | 15.12.2022 |
| Seiten | 1572 |
| ISBN (EPUB) | 978-3-96521-822-2 |
| ISBN (PDF) | 978-3-96521-823-9 |
| ASIN (Kindle) | B0BKZZ66HK |
| Verlag | EDITION digital |
| Sprache | deutsch |
Schlagwörter
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Der Sockenabdruck LR–3
Seitens der Staatsanwaltschaft wurde dann der letzte Zeuge der Anklage, Robert Hallett, aufgerufen, und zwar im Hinblick auf die blutigen Sockenabdrücke, die die Polizei auf dem Boden im Erdgeschoss des Hauses in Loose Chippings vorgefunden hatte. Hallett stellte den Abdruck mit der polizeilichen Bezeichnung „LR–3“ bei seinen Aussagen in den Vordergrund.
Er trat nicht als Sachverständiger in den Zeugenstand, sondern lediglich als Zeuge, durfte also nur Tatsachen feststellen, nicht jedoch Beweismittel interpretieren. (1077) Das hatte Richter Sweeney so festgelegt, denn er war der Meinung, dass es zu Sockenabdrücken keine polizeilichen Datensammlungen (wie etwa bei Fingerabdrücken) gebe, deshalb sei eine exakte wissenschaftliche Einordnung von solchen Abdrücken nicht möglich. (1078)
Sweeney traf die Entscheidung keineswegs gegen den Willen der Staatsanwaltschaft, denn nach Updikes Auffassung konnte es überhaupt keinen Sachverständigen für Sockenabdrücke geben, weil es keine Datenbanken für diese Art von Spuren und auch keine Vielzahl von Fällen mit dieser Problematik gab. (1079)
Updike hatte alle Beweisstücke zu den Sockenabdrücken mit der Bitte um Untersuchung an das FBI-Labor in Quantico geschickt (1080) und die Aufgabe war Hallett – einem dort beschäftigten Mitarbeiter – zugewiesen worden. Er war kein Experte auf diesem Gebiet der Forensik. Und nun zeigte er auf Anordnung von Richter Sweeney als Zeuge – nicht als Sachverständiger – was er festgestellt hatte. Dazu war von ihm ein sogenanntes „Overlay“ gefertigt worden: Auf eine durchsichtige Folie war in Originalgröße der Fußabdruck aufgebracht worden, den Söring bei der Polizei abgegeben hatte, nachdem seine Fußunterseite mit Spurensicherungspulver (Tintenpulver) präpariert worden war.
Diese Folie wurde nun auf ein ebenfalls originalgroßes Foto von dem blutigen Sockenabdruck vom Tatort gelegt, der die Bezeichnung „LR–3“ trug. (1081) Die Übereinstimmungen waren frappierend. Zu diesem Ergebnis kam sogar Söring selbst: „Die Ähnlichkeit war bemerkenswert.“ (1082) Dieser Einschätzung kann man eigentlich nur beipflichten, wenn man sich das Overlay-Konstrukt anschaut (siehe Foto). Beides sieht auf den ersten Blick deckungsgleich aus.
Inhaltsverzeichnis
I. Die Tat
Die polizeilichen Ermittlungen in der Zeit von April – Juni 1985
Fortgang der Ermittlungen vom Juli bis zum Jahresende/Untersuchungsergebnisse
Die Vorgeschichte
Der Wochenend–Trip nach Washington, D.C.
Die Zeit von April bis Oktober 1985 aus dem Blickwinkel von Söring und Haysom
II. Flucht und Festnahme ( 12./13. Oktober – 30. April 1986)
Warum floh Elisabeth Haysom mit Söring?
Durch Europa (Mitte Oktober – Anfang November 1985)
Ankunft in Thailand (6. November 1985)/Das gemeinsame Tagebuch
Der „Kaffeebecher-Eintrag“
Zwei Versionen zum Eintrag: Krimi-Idee oder die Wahrheit?
Die dritte Version/“Rückversicherung?“
Zwei weitere Argumente gegen die „Rückversicherung“
Die Zeit in Thailand und der Weg zurück nach Europa
Zurück in Europa/Reise nach England und dortiger Aufenthalt
Die Festnahme (30. April 1986)
III. Nach der Festnahme in England (Mai/Juni 1986)
Die ersten Ermittlungen in England (30. April – 4. Juni 1986)
Der Woodall-Brief (18. Mai 1986)
Kontaktaufnahme mit der Polizei in Virginia (25. Mai 1986)
Ermittlungen wegen Verdachts des Mordes (5. Juni 1986)
Fortgang der Ereignisse am 5. Juni 1986
6. Juni 1986
Wie schlug sich Elisabeth Haysom bis dahin?
7. Juni 1986
Rechtsfragen/Gräueltaten und Voodoo
Der zerrissene Brief an Elisabeth/Eine wichtige Information/Zettel mit Namen von Knastbrüdern
Hinweis auf ein falsches Geständnis?
Näheres zur „neuen Information“
Organisiertes Verbrechen?/Rover und die IRA
Söring verstrickt sich weiter in belastende Äußerungen zur Tat
Nochmals die Gräueltaten/Die Entlarvung einer Lüge/Mathias Schröder als Hinweisgeber
Anmerkung:
Die zweite Handskizze
IV. Geständnisse und Motive
Elisabeth Haysom wird verhört
Sörings umfassendes Geständnis (8. Juni 1986)
Ergänzungen/Konkretisierungen durch Wright
Söring kannte sich bestens mit den Müllcontainern aus
Sitzordnung am Esstisch
Befragung zum Motiv
Zeitdruck?
Wiederholungen des Geständnisses
Elisabeth Haysoms Geständnis (8. Juni 1986)
Weitere Einzelheiten
Ein Scherz?
Elisabeth knickt ein/Ihre zweite Version
Anmerkungen zum Geständnis von Elisabeth Haysom
V. Untersuchung durch zwei Psychiater/Vernehmung durch einen deutschen Staatsanwalt
Psychiatrische Gutachten
Vernehmung durch den deutschen Staatsanwalt
Ablauf-Szenario/Zusammenfassende Kurzdarstellung
Situationsfehler und logische Ergänzungen
Sörings eigentliche Tatmotivation/Faktoren für das Zustandekommen der Tat
VI. Auslieferungsverfahren, Liebesaus und Prozesse (1986 –1990)
Auslieferungsbestrebungen der USA/Spannungen zwischen Söring und Haysom (1986)
Drohungen/Ein unerwarteter Besuch/Das Ende der Liebesbeziehung (1987)
Die Auslieferung von Elisabeth Haysom (1987)
Gerichtsentscheidung gegen Söring (1987)
Das Gerichtsverfahren gegen Elisabeth Haysom
Elisabeth Haysoms Tatmotiv
Fortsetzung des Kampfes von Söring gegen die Auslieferung/Ein Selbstmordversuch? (1988)
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und die Reaktion Englands /Eine DNA-Analyse unmöglich? (1989)
Die Auslieferung Sörings (1990)
Im Vorfeld des Mordprozesses von Jens Söring
War das Geständnis glaubwürdig?
Die Tatwaffe
Kein Widerruf des Geständnisses
Prozessbeginn/Die Beweisführung der Staatsanwaltschaft
Elisabeth Haysoms Aussagen im Prozess 1990
Der Sockenabdruck LR–3
Aussagen von forensischen Experten
Die Verteidigung/“Ersatzversion“
Weitere Anmerkungen zur Glaubwürdigkeit der „Ersatzversion“
Zur Glaubwürdigkeit des „Versprechens“
„Mitgeteiltes“ Täterwissen?
Kreuzverhör und Schlussplädoyers
Die Urteilsverkündung
VII. Die Haftzeit
Die Jahre 1990 – 2008
2009 – DNA-Tests und mehr
2010 – Kurz vor dem Ziel …
2011 – Ein „neuer Zeuge“
2012 – Watson
2013 – 2015: Forderungen, Hilfeschreie und Weihnachtsgrüße
2016 – Korrektur/Ein Film über die Morde/Andy Griffith und BettyLayne DesPortes
2016 – Der Film „Das Versprechen“
2017 – Schanfield und McClintock/Andy Griffith/Karin Steinberger
Das Gutachten McClintocks vom 21. August 2017
Zusammenfassung zu den beiden Gutachten
Das „Press Pack“/Briefe von Sheriff Chip Harding und Richard Hudson
2018 – Mathias Schröder/Ein neuer Schuhabdruck
VIII. Der Werdegang von Elisabeth Haysom nach ihrer Verurteilung
IX. Entlassung auf Bewährung
Die wiedergewonnene Freiheit/Die Ankunft/Kritik (2019)
Gegenwind (2020)
„Rückkehr ins Leben“/Öffentliche Auftritte/Das Treffen in Hamburg (2021)
Eine Podcast–Serie (2022)
Kritik an Medienkarriere
X. Epilog
Anhang
Bibliografie/Quellen – eine Auswahl –
Anlage 1: Kein Kampf – als Beweis für ein falsches Geständnis?
Anlage 2: Die Bezüge zwischen Betrug und Manipulation aus kriminalpsychologischer Sicht
Anlage 3: Das Fluchtparadoxon und andere Begründungen Sörings für seine Flucht
Anlage 4: Zur mutmaßlichen Konfrontation zwischen Söring und Haysom wegen verschiedener Lügen („Kaffeebecher“ u.a.) (1590)
Anlage 5: Die Aussage von Klaus Söring im Prozess (1990)
Anlage 6: Chip Hardings Brief vom 2. Mai 2017 (1607)
Zeitleiste
Namensverzeichnis (Auswahl)









